Private Krankenversicherung kündigen – Frist für Kündigung
Die Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherungsnehmer ist durchaus möglich, wenn beispielsweise ein Wechsel zu einer anderen PKV angestrebt wird oder die Rückkehr in die gesetzliche Versicherung geplant ist. Da in Deutschland allerdings eine Versicherungspflicht besteht, ist die Kündigung nur dann möglich, wenn der Krankenversicherungsschutz neu nachgewiesen wird. Die Kündigung kann sowohl ordentlich wie auch außerordentlich ausgesprochen werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die ordentliche Kündigung der PKV
Um die private Krankenversicherung zu kündigen, muss kein bestimmtes Formular ausgefüllt werden. Vielmehr ist es möglich, die Krankenversicherung formlos zu kündigen. Allerdings sollte die Kündigung schriftlich und mit einem Einschreiben, erfolgen, um die Kündigung nachweisen zu können. Auch sollten Versicherungsnehmer von ihrer bisherigen Krankenversicherung eine Kündigungsbestätigung anfordern, um sich den Eingang des Schreibens bestätigen zu lassen.
Die ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zu beachten ist, dass einige Vermittler Verträge mit einer Mindestlaufzeit von beispielsweise zwei Jahren abschließen. Die Kündigung ist dann erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich.
Die außerordentliche Kündigung der PKV
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung steht Versicherungsnehmern in bestimmten Fällen auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Diese ist beispielsweise dann möglich, wenn die Krankenversicherung die Beiträge erhöht oder wenn die Selbstbeteiligung angehoben wird. Versicherer informieren in der Regel schriftlich über die anstehende Erhöhung und teilen ihren Versicherungsnehmern mit, ab wann diese Erhöhung in Kraft tritt.
Mit Eintreffen des Schreibens haben Versicherungsnehmer nun vier Wochen Zeit, die außerordentliche Kündigung auszusprechen. Auch sie sollte im Idealfall schriftlich erfolgen, um diese später nachweisen zu können. Die außerordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn sich der Vertrag noch in der Mindestlaufzeit befindet.
Die Folgen der Kündigung und die Krankenversicherungspflicht
Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Aus diesem Grund muss dem alten Versicherer nachgewiesen werden, dass eine neue Krankenversicherung abgeschlossen wird. Die neue Versicherung jedoch wird dann mit dem aktuellen Lebensalter und dem derzeitigen Gesundheitszustand kalkuliert. Vor allem bei älteren Versicherten ergeben sich hierbei häufig Prämienaufschläge, die eine Kündigung meist nicht rechtfertigen.
Kündigung und Wechsel der Krankenversicherung
Bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist es ebenfalls nötig, die PKV zu kündigen. Zu beachten ist, dass eine Rückkehr in die GKV nur dann möglich ist, wenn Versicherungsnehmer die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten oder von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln. In allen anderen Situationen ist ein Wechsel nicht möglich.
Auch Versicherungsnehmer, die das 55. Lebensjahr überschritten haben, sind an die PKV gebunden, denn ab diesem Alter ist ein Wechsel in die PKV ausgeschlossen. Die Kündigung der privaten Krankenversicherung sollte daher vorher gut überlegt werden. Ggf. ist es sinnvoll, sich vorab Informationen und Preisvergleiche einzuholen, um die Situation zu überprüfen.