AOK TK Barmer und DAK mit Zusatzbeitrag 2017: Krankenkasse Kündigung und Wechsel

Ob AOK oder Techniker Krankenkasse (TK), Barmer GEK oder DAK Gesundheit. Auch die größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland erheben einen Zusatzbeitrag in 2017.

Zusatzbeitrag 2017 AOK TK DAK Barmer

Nach dem Krankenkassen Zusatzbeitrag 2017: Kündigung und Kassenwechsel sinnvoll?

Welche Krankenkassen haben den höchsten und den niedrigsten Zusatzbeitrag 2017? Wie hoch ist der AOK Zusatzbeitrag, der TK Zusatzbeitrag, der DAK Zusatzbeitrag und der Barmer Zusatzbeitrag 2017?

Die Daten und Fakten sollen zeigen, für wen sich ein Krankenkassenwechsel lohnt und wie hoch die Kostenersparnis pro Monat sein kann, wenn Versicherte in eine Krankenkasse mit geringem Zusatzbeitrag wechseln. Wann und wie lange ist möglich, die Krankenkasse zu kündigen?

Alle Krankenkassen mit Zusatzbeitrag 2017

Waren im Herbst des vergangenen Jahres sechs Millionen Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) aufgeschreckt durch die Ankündigung spürbarer PKV Beitragserhöhungen in 2017, sind es jetzt viele Versicherte in gesetzlichen Krankenkasse, die sich über weniger Netto auf der Januar-Gehaltsabrechnung wundern.

27 von 113 Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag ab 2017 angehoben. Und diese Erhöhung geht allein zu Lasten des Arbeitnehmers – der Arbeitgeberzuschuss bleibt unverändert. Experten erwarten, dass die Beitragssteigerungen im kommenden Jahr noch deutlich stärker ausfallen werden.

Die größten Krankenkassen mit Zusatzbeitrag 2017 und Beitragssatz gesamt

KrankenkasseZusatzbeitrag 2017Beitragssatz 2017
Techniker TK1,00%15,60%
Barmer GEK1,10%15,70%
DAK Gesundheit1,50%16,10%
AOK Baden-Württemberg1,00%15,60%
AOK Bayern1,10%15,70%
AOK Bremen/Bremerhaven1,10%15,70%
AOK Hessen1,10%15,70%
AOK Niedersachsen0,80%15,40%
AOK Nordost0,90%15,50%
AOK NORDWEST1,10%15,70%
AOK PLUS0,60%15,20%
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland1,10%15,70%
AOK Rheinland/Hamburg1,40%16,00%
AOK Sachsen-Anhalt0,30%14,90%

Günstigste Krankenkasse HKK Bremen – Teuerste Krankenkasse BKK vital

Die günstigste bundesweit zugängliche Krankenkasse ist die hkk in Bremen mit 0,59 % Zusatzbeitrag. Sie liegt damit immerhin 1,21 Prozentpunkte unter dem Beitrag der teuersten gesetzlichen Kasse, der BKK vital. Bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze 2017 könnten deren Kunden über 630 € im Jahr sparen.

Die günstigsten Krankenkassen 2017 mit niedrigem Zusatzbeitrag

KrankenkasseZusatzbeitrag 2017Beitragssatz 2017
AOK Sachsen-Anhalt0,30%14,90%
Metzinger BKK0,30%14,90%
BKK PFAFF0,40%15,00%
BKK Scheufelen0,40%15,00%
hkk Krankenkasse0,59%15,19%

Die teuersten Krankenkassen 2017 mit höchstem Zusatzbeitrag

KrankenkasseZusatzbeitrag 2017Beitragssatz 2017
BKK Vital1,80%16,40%
VIACTIV Krankenkasse1,70%16,30%
BKK HENSCHEL Plus1,60%16,20%
DAK-Gesundheit1,50%16,10%
AOK Rheinland/Hamburg1,40%16,00%

Recht auf Sonderkündigung: die außerordentliche Kündigung der Krankenkasse

Von den großen Krankenkassen hat nur die AOK Plus, die für Sachsen und Thüringen zuständig ist, den Zusatzbeitrag 2017 um 0,30 Prozentpunkte erhöht. Sie gehört mit insgesamt 15,20 % Beitragssatz immer noch zu den günstigen Anbietern. Die meisten Versicherten zahlen im Durchschnitt 1 % Zusatzbeitrag.

Dass die Beiträge nicht auf breiter Front gestiegen sind, dürfte auch am Wahljahr liegen. Mit einem Bundeszuschuss von 1,5 Milliarden Euro sorgt die Politik für Ruhe – leider ist es aber nur ein Einmaleffekt.

Frist für Kündigung: Krankenkasse wechseln innerhalb der Frist nach Zusatzbeitrag

Versicherte sollten aufmerksam sein, wenn Beitragserhöhungen ihrer Krankenversicherung angekündigt werden. Sie können innerhalb von einem Monat mit einer Frist von zwei Monaten die Krankenkasse kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Erfolgt die Erhöhung beispielsweise zum 1. Januar, besteht das Kündigungsrecht bis Ende dieses Monats, und ab April ist man dann bei der neuen Krankenversicherung. Für Januar bis März ist der erhöhte Beitrag aber zu zahlen.

Die Beitragshöhe sollte nicht das einzige Kriterium für die Wahl der Krankenkasse sein. Gerade ältere Menschen bevorzugen einen Service vor Ort statt einer reinen Online-Betreuung. Auch die Erstattung von Kosten für Präventionsmaßnahmen wie professionelle Zahnreinigung, alternative Medizin und Haushaltshilfe sind unterschiedlich ausgestaltet.

Paritätische Kostenteilung zwischen Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil vorbei

Seit 2005 ist die hälftige Teilung des Beitrags in der GKV Vergangenheit. Damals wurde ein Sonderbeitrag der Arbeitnehmer von 0,90 % beschlossen. Da die Kassen gleichzeitig ihren Beitragssatz um genau diesen Prozentsatz senkten, war es für die Versicherer ein Nullsummenspiel.

Wo lag dann der Sinn? Von der Beitragssenkung profitierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen mit jeweils 0,45 %, die Erhöhung zahlten aber die Versicherten allein. Hintergrund war eine beabsichtigte Senkung der Lohnnebenkosten zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, allerdings mit erheblichen Risiken für die Binnenkonjunktur. Wer weniger Geld in der Tasche hat, gibt auch weniger aus.

Zusatzbeitrag allein auf Kosten der Versicherten

Die heutige Rechtslage hat die Zukunftsaussichten für die Versicherten weiter verschlechtert, zumindest was das Beitragsniveau angeht. Es gibt jetzt zwar einen allgemeinen Beitragssatz von 14,60 %, der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird. Siehe dazu den Zuschuss zur Krankenversicherung

So weit, so gut – aber zu den 7,30 % Arbeitnehmeranteil kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse abhängig von ihrer finanziellen Situation individuell festlegt. 2017 gibt es keinen gesetzlichen Krankenversicherer mehr, der ohne Zusatzbeitrag auskommt – zumindest dann nicht, wenn man die bundesweit und für alle Berufsgruppen geöffneten Unternehmen vergleicht.

Demografische Entwicklung und medizinischer Fortschritt sind Treiber der Kosten in der GKV

Was bedeutet die Abkehr von der paritätischen Finanzierung im Klartext? Den allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % hat der Gesetzgeber faktisch eingefroren. Dass Krankenversicherung langfristig teurer werden muss, weiß er aber sehr gut. Da ist einerseits die steigende Lebenserwartung – Menschen nehmen die Krankenversicherung länger in Anspruch, aber die Beiträge würden damit nur Schritt halten, wenn sich gleichzeitig auch die Lebensarbeitszeit verlängern würde.

2050 werden 13 % der deutschen Bevölkerung älter als achtzig Jahre sein. Längeres Leben bedeutet aber nicht zwingend bessere Gesundheit. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz kosten eine Menge Geld. Medizinischer Fortschritt verspricht zwar eine bessere Lebensqualität auch für Ältere, aber der Fortschritt hat seinen Preis.

Krankenkassen profitieren von Private Krankenversicherung (PKV)

Derzeit leisten die Privatpatienten einen erheblichen Anteil an der Finanzierung. Man darf gespannt sein, wie die Finanzierung gestemmt wird, wenn es nach der Bundestagswahl zu einer Ablösung des dualen Systems aus GKV und PKV durch eine Bürgerversicherung kommen sollte.

Die Last der Demografie und der modernen Medizin wird nach der jetzigen Rechtslage allein dem Versicherten aufgebürdet. Da der allgemeine Beitragssatz eingefroren ist, können Kostensteigerungen nur durch einen höheren Zusatzbeitrag aufgefangen werden. Das ist kein handwerklicher Fehler des Gesetzes, sondern von der Politik genau so gewollt.

Weitere Artikel aus dieser Kategorie