Anti-Baby-Pille: Private Krankenversicherung Vergleich Kosten-Erstattung
Seit nunmehr über 50 Jahren ist die Anti-Baby-Pille, sofern sie regelmässig eingenommen wird, eines der sichersten Verhütungsmethoden. Dazu gehört auch die „Pille danach“.
In den USA entwickelt, ist die „Pille“ heute nicht nur Verhütungsmethode, sondern wird auch in bestimmten Fällen aus medizinischen Gründen auf Rezept verschrieben.
Bis zum 18. Lebensjahr wird sie heranwachsenden Frauen grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bezahlt. Daran hält sich auch die Private Krankenversicherung (PKV) je nach Tarif.
Welche Anti-Baby-Pillen gibt es und wie sieht die Wirkungsweise im Vergleich aus? Wann zahlt die gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für Pille als Verhütung oder als medizinisch indizierte Therapie gegen andere Beschwerden?
Die Wirkungsweise der „Pille“
In der Anti-Baby-Pille, kurz „die Pille“ genannt, sind im herkömmlichen Kombinationspräparat hauptsächlich die Hormone Gestagen und Östrogen enthalten.
Durch die Hormone wird dem Körper eine Schwangerschaft vorgetäuscht, so dass einerseits kein Eisprung mehr stattfindet, und sich andererseits die Gebärmutterschleimhaut auch nicht soweit aufbaut, wie es für eine Empfängnis notwendig wäre.
Pille Cilest Wirkungsweise
Zudem verhindern die Wirkstoffe der Pille das Eindringen der Spermien in die Gebärmutter und die Fruchtbarkeit der Spermien wird zusätzlich reduziert. Als sehr sicheres Kombinationspräparat gilt hier das Präparat „Cilest“.
Mikropille Aristelle
Die Mikropille ist eine niedriger dosierte Alternative zum Kombinationspräparat. Sie enthält eine maximale Dosis von 35 Mikrogramm Östrogen. Als Mikropille hat „aristelle“ normalerweise eine gute Verträglichkeit.
Minipille Cerazette
Eine andere Wirkungsweise gibt es bei der Minipille: in ihr enthalten ist kein Östrogen. Sie wirken auf Gestagenbasis. Dadurch wird der Eisprung nicht unterdrückt. Nur die Veränderung der Gebärmutterschleimhaut und des Muttermundpropfens wird bewirkt.
Dadurch ist die Minipille aber wesentlich unsicherer in der Verhütung. Ein beliebtes Präparat einer Minipille ist beispielweise „Cerazette“.
Anti-Baby-Pille als Einphasen-, Zweiphasen- und Dreiphasenpräparat
Des weiteren unterscheidet man die Präparate nach den Einnahmephasen während des Zyklus:
- Einphasenpräparate: eine Kombination aus Östrogen und Gestagen; jede Tablette enthält die gleich hohe Menge der Hormone
- Zweiphasenpräparate: der natürliche Hormonzyklus einer Frau wird nachgestellt, indem unterschiedlich hohe Hormongaben erfolgen; die ersten sieben Tabletten enthalten entweder ausschliesslich Östrogen oder zusätzlich sehr geringe Mengen an Gestragen. Danach erhöht sich der Anteil des Gestragens schrittweise.
- Dreiphasenpräparate: In den Pillen sind drei unterschiedlich hohe Hormonkombinationen aus Gestagen und Östrogen enthalten, die sich im Verlauf des Zyklus ändern. Diese Wirkungweise ist besonders für Frauen zu empfehlen, die bei der Einnahme von Einphasenpräparaten zu Zwischenblutungen neigen.
Einflussnahme der Pille auf den Zyklus
Durch die Einnahme der Anti-Baby-Pille hat der Zyklus einen gleichmässigen Rhythmus von 28 Tagen. An 21 Tagen nimmt die Frau eine Tablette mit Wirkstoffen ein.
Je nach Präparat muss die Einnahmezeit sehr genau sein, beispielsweise mit einer Abweichung von einer Stunde, oder kann bei anderen Präparaten auch bis zu 12 Stunden abweichen, um eine sichere Verhütung zu gewährleisten. Die restlichen sieben Tage werden entweder keine Tabletten eingenommen, oder Tabletten ohne Wirkstoff.
Mit der Einnahme der wirkstoffhaltigen Tabletten kann die Frau Einfluss nehmen, wann ihr Zyklus stattfindet.
Anfangs wurde auch versucht die Pille durchgängig einzunehmen, um die Periode gänzlich zu verhindern. Jedoch hat dieser gravierende Eingriff in die natürlichen Körperfunktionen zu häufigen körperlichen und seelischen Leiden geführt. Durchgängige Einnahme wird heute nur noch in seltenen, medizinisch begründeten Ausnahmefällen ärztlich empfohlen.
Neben- und Wechselwirkungen der Anti-Baby-Pille
Bei schweren Erkrankungen der Leber oder des Herzens sollte man auf andere Verhütungsmethoden setzen. Ebenso sollten Frauen, die anfällig für Thrombosen sind, von der Einnahme absehen.
Ab einem Alter von ungefähr 35 Jahren sollten rauchende Frauen ebenfalls nicht mehr zur Pille greifen.
Wann zahlt die gesetzliche oder private Krankenkasse die Anti-Baby-Pille ?
Der Gesetzgeber schreibt der gesetzlichen Krankenkasse vor, dass die Pille nur bei Frauen unter zwanzig Jahren von der Krankenkasse bezahlt werden darf.
Die Pille kann aber auch zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Dient also die Einnahme der Pille beispielsweise der Behandlung von besonders schmerzhaften Regelblutungen, oder der Behandlung starker Akne, werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen.
Eine Ausnahme ist auch gegeben, wenn bei einer Krebspatientin davon auszugehen ist, dass die Krebsbehandlung bei einer Schwangerschaft erhebliche Fehlbildungen beim Fötus verursachen würden.
Wann erstattet die Private Krankenversicherung die Kosten für die Anti-Baby-Pille?
Viele private Krankenversicherungen orientieren sich an diesen gesetzlichen Vorgaben, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind. Oft müssen aber zunächst Alter, Beschäftigungsverhältnis oder Einkommensstatus überprüft werden. In diesen Fällen werden die Kosten für die Pille nur dann übernommen, wenn die Versicherungsnehmerin noch minderjährig ist.
Eine Übernahme ist ebenso wahrscheinlich, wenn sich die Versicherungsnehmerin noch in Ihrer ersten beruflichen Ausbildung befindet, beziehungsweise noch zur Schule geht oder ein Studium durchführt.
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Gewissheit gibt in einem solchen Fall aber immer ein Blick in die Versicherungspolice. Oder gegebenenfalls ein Anruf bei dem zuständigen Versicherungsmakler oder direkt bei der Privaten Krankenversicherung. Die Leistungsbeschreibung des Tarifs wird aber in jedem Fall Auskunft geben können.