Beihilfe Private Krankenversicherung – Beamten Zuschuss vom Dienstherrn
Unter der Beihilfe versteht man in der privaten Krankenversicherung eine Geldleistung, die Beamte und Beamtenanwärter wie Lehrer oder Referendare von deren Dienstherren zur Finanzierung der Krankenversicherung erhalten. Die Dienstherren erfüllen hiermit ihre Fürsorgepflicht und kümmern sich darum, dass Beamte im Krankheitsfall umfassend versorgt sind und schnell wieder in ihren Beruf zurückkehren können. Anspruchsberechtigt sind alle Beamte, Richter sowie deren Angehörigen. Auch im Rentenalter können Beamte auf die Beihilfe zur Erstattung der Krankheitskosten zurückgreifen.
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Höhe der Beihilfe je nach Bundesland
In welcher Höhe Beamte Beihilfe erhalten, ist davon abhängig, in welchem Bundesland und bei welchem Dienstherren sie tätig sind. In der Regel haben Beamte Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Diese kann aber auch auf bis zu 80 Prozent steigen, wenn etwa Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner mit finanziert werden müssen. Als Erstattung der Krankheitskosten macht die Beihilfe die Private Krankenversicherung für Beamte besonders attraktiv. So sind umfangreiche Leistungen zu vergleichsweise günstigen Preisen möglich. Daher benötigen Beamte keine Krankenvollversicherung, sondern eine Restkostenversicherung.
Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte sinnvoll
Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über die detaillierte Höhe der Beihilfe zu informieren und die persönliche Absicherung dann hiernach zu wählen. Der restliche Betrag der Krankheitskosten, der vom Dienstherren nicht übernommen wird, kann dann entweder über die gesetzliche oder aber über die private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Aufgrund des höheren Leistungsumfangs entscheiden sich viele Beamte allerdings für die private Absicherung, um im Krankheitsfall umfassende Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Insbesondere für junge Beamte besteht sogar ein nicht zu unterschätzender Preisvorteil, den die PKV in speziellen Beihilfetarifen bietet. Zu beachten ist jedoch, dass es in der privaten Krankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung gibt. Nicht erwerbstätige Ehepartner und minderjährige Kinder müssen somit mit einem separaten Vertrag abgesichert werden.
Beamte, die aktuell noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können ebenso wie Selbstständige und Freiberufler jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die PKV wechseln. Schließlich sind Beamte nicht in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert, so dass sie ohne Berücksichtigung ihres Einkommens einen Wechsel in die private Versicherung vornehmen können.
Die Beihilfetarife der PKV
Private Krankenversicherer, die eine private Krankenvollversicherung anbieten, offerieren in der Regel auch Beihilfetarife für Beamte. Für Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf stehen ebenfalls spezielle Tarife zur Verfügung. Mit ihnen kann der verbleibende Teil der Krankheitskosten abgesichert werden, und zwar nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen.
In der Regel finden sich verschiedene Tarifvarianten, die je nach Anspruch entweder eine Grundabsicherung auf dem Niveau der GKV oder aber eine Premiumabsicherung mit Einzelbettunterbringung im Krankenhaus und Kostenübernahme von Heilpraktikerbehandlungen ermöglicht. Zudem ist es möglich, die Absicherung bei Zahnbehandlungen individuell zu vereinbaren und sogar eine zusätzliche Absicherung in Form des Krankentagegeldes zu vereinbaren.