Heilfürsorge

In Anlehnung an die Beihilfe für Beamte erhalten spezielle Berufsgruppen wie beispielsweise Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei oder der Länder eine Heilfürsorge für Krankheitskosten. Auch Zivildienstleistende und Strafgefangene erhalten diese staatliche Zahlung, bei der es sich um die Übernahme der Krankheitskosten handelt. Anspruch auf die Heilfürsorge haben unter anderem die Polizei, Soldaten und Feuerwehr.

Heilfürsorge: Übernahme Krankheitskosten im Krankheitsfall

Insbesondere Polizisten und Justizvollzugsangestellte, aber auch Beamte der Berufsfeuerwehren haben durch ihren Beruf ein besonders hohes Risiko, zu erkranken. Eine Private Krankenversicherung wäre aufgrund der erhöhten Gefahrengruppe aber vergleichsweise teuer. Da der Staat für seine Beamten sorgt und auch eine Fürsorgepflicht hat, übernimmt er im Rahmen der Heilfürsorge alle anfallenden Krankheitskosten und hilft so, im Krankheitsfall eine umfassende Behandlung zu erhalten.

Heilfürsorge oder Beihilfe?

Um die Heilfürsorge in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Beamte allerdings unwiderruflich gegen die sonst zu zahlende Beilhilfe entscheiden. Zudem müssen sich Beamte der Bereitschaftspolizei vom Polizeiärztlichen Dienst behandeln lassen. Für Soldaten hingegen gibt es eine besondere truppenrechtliche Versorgung, die in Anspruch genommen werden muss. Auch sie ermöglicht eine umfassende Krankenbehandlung, um eine schnellstmögliche Rückkehr in den Beruf sicherzustellen.

Leistungen der Heilfürsorge in Form von Sachbezug

Anders als bei der Beihilfe, die von Beamten individuell genutzt werden kann, wird die Heilfürsorge als Sachbezug gewährt. Der Umfang der Leistungen ist an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Somit können Beamte, die sich für die Heilfürsorge entschieden haben, nicht den Status des Privatpatienten nutzen, sondern sind auf die Leistungen des Dienstherren angewiesen. Der genaue Umfang der Leistungen kann allerdings von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der Entscheidung gegen die Beihilfe umfassend zu informieren.

Anwartschaft für die Pensionierung vereinbaren

Mit dem Eintritt ins Rentenalter verlieren Heilfürsorgeberechtigte ihre Ansprüche. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt Beihilfe ihres Dienstherren. Die Höhe der Beihilfe kann bis zu 70 Prozent der Krankheitskosten betragen, der restliche Teil muss über die private oder die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt werden. Da bei jedem Abschluss der privaten Krankenversicherung das Alter des Versicherten sowie dessen Gesundheitszustand zugrunde gelegt werden, sollten Heilfürsorgeberechtigte bereits frühzeitig prüfen, wie eine kostengünstige Krankenversicherung ermöglicht werden kann.

Kleine oder große Anwartschaft auf die Private Krankenversicherung

Für Heilfürsorgeberechtigte ist es ratsam, sich so früh wie möglich für eine Anwartschaftsversicherung der privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Hiermit ist es möglich, sich einen speziellen Tarif zu sichern, gleichzeitig erfolgt die Überprüfung von Alter und Gesundheitszustand bereits beim Abschluss der Anwartschaft. Später dann erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung. So kann der Beitrag im Rentenalter deutlich reduziert werden.

Je nach Wunsch ist es möglich, entweder die große oder die kleine Anwartschaft zu vereinbaren. Bei der kleinen Anwartschaft sichern sich Versicherungsnehmer die Rückkehr in die PKV zu den aktuellen Konditionen, bei der großen Anwartschaft werden zudem Altersrückstellungen gebildet, um so im Alter von stabilen Beiträgen profitieren zu können.