Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015: AOK TK DAK Barmer
Der Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 bei den führenden gesetzlichen Krankenversicherungen der AOK, Techniker TK, Barmer GEK und DAK und anderer GKVen beträgt zwischen 0,3 Prozent und 1,3 Prozent.
Während der allgemeine KV-Beitragssatz 2015 von 15,5% auf 14,4% sinkt und der Arbeitnehmeranteil von 8,2% in 2014 auf 7,3% in 2015, sind gesetzliche Krankenkassen ab 2015 berechtigt, einen individuellen Zusatzbeitrag zu erhebe. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9% entfällt.
Damit erhebt sich der individuelle Zusatzbeitrag der GKVen zu einem Entscheidungskriterium bei der Wahl oder dem Wechsel der Krankenversicherung in 2015. Für gutverdienende Angestellte könnte sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Für Beamte und Referendare ist die PKV nach wie vor die sinnvollste Wahl.
Zusatzbeitrag 2015 der gesetzlichen Krankenversicherungen
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können sich mit Wirkung vom 01. Januar 2015 freuen. Ihr Beitrag sinkt ab sofort, denn ihr Versicherungsanteil, der sogenannte Arbeitnehmeranteil, reduziert sich von bislang 8,2 Prozent auf nur noch 7,3 Prozent.
Damit ist der Beitrag für Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) bzw. der KV Zuschuss und Arbeitnehmer gleich hoch und wird auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet. Der bislang notwendige Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, den Versicherte allein entrichten mussten, entfällt also ab sofort.
Krankenversicherungsbeitrag 2015 in Abhängigkeit des Bruttoeinkommen:
- Einkommen / Arbeitgeberbeitrag / Arbeitnehmerbeitrag
1.000 Euro / 73 Euro / 73 Euro
2.000 Euro / 146 Euro / 146 Euro
3.000 Euro / 219 Euro / 219 Euro
4.000 Euro / 292 Euro / 292 Euro
Ab einem Verdienst von 4.125 Euro brutto im Monat jedoch sind die Versicherungsbeiträge gedeckelt. Dieser Beitrag entspricht der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgelegt wird.
- Demnach liegt der maximale Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung bei 301,13 Euro.
- Weiterhin ist die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherung zu berücksichtigen
Im folgenden eine Übersicht der voraussichtlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge ab 2015
AOK Zusatzbeitrag 2015
- AOK Baden-Württemberg Zusatzbeitrag 0,9%
- AOK Bayern 0,9%
- AOK Bremen Bremerhaven 0,9%
- AOK Niedersachsen 0,8%
- AOK Hessen 0,9%
- AOK plus 0,3%
- AOK Nordost 0,9%
- AOK NordWest 0,9%
- AOK Rheinland-Pfalz / Saarland 0,9%
- AOK Rheinland / Hamburg 0,9%
- AOK Sachsen-Anhalt 0,3%
Den niedrigsten Zusatzbeitrag unter den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) erhebt die AOK plus und die AOK Sachsen-Anhalt mit jeweils 0,3 Prozent, gefolgt von der AOK Niedersachsen mit 0,8 Prozent. Somit gibt es keine AOK ohne Zusatzbeitrag in 2015.
Zusatzbeitrag der Ersatzkrankenkassen (EKK) 2015
- Techniker Krankenkasse TK 0,8%
- Barmer GEK 0,9%
- Deutsche Angestellten Krankenkasse DAK 0,9%
- Hanseatische Krankenkasse HEK 0,8%
- Handelskrankenkasse HKK 0,4%
- Kaufmännische Krankenkasse KKH 0,9%
- Knappschaft 0,8%
Den niedrigsten Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 unter den Ersatzkrankenkassen (EKK) erhebt die Handelskrankenkasse (HKK) mit lediglich 0,4 Prozent.
Die zu Deutschlands größten gesetzlichen Krankenversicherungen gehörenden Techniker Krankenkasse (TK), Barmer GEK und die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) bleiben mit 0,8 bzw. 0,9 Prozent deutlich drüber.
GKV Zusatzbeitrag 2015 der Innungskrankenkassen IKK
- IKK gesund plus 0,6%
- IKK Brandenburg Berlin 0,6%
- BIG direkt gesund 0,7%
- IKK classic 0,8%
- IKK Nord 0,9%
- IKK Südwest 1,2%
Zusatzbeitrag der Betriebskrankenkassen BKK 2015
- Deutsche BKK 0,9%
- mhplus Krankenkasse 0,9%
- Vereinigte BKK 1,2%
- Brandenburgische BKK 1,3%
- BKK Pfaff 0,4%
- BKK VDN 0,4%
Die Liste der niedrigsten Zusatzbeiträge der Betriebskrankenkassen führen die BKK Pfaff und die BKK VDN mit jeweils 0,4 Prozent an. Der höchste Zusatzbeitrag wird von der Brandenburgischen BKK mit 1,3 Prozent erhoben.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Ausreißer unter den Innungskrankenkassen (IKK) ist die IKK Südwest mit 1,2 Prozent Zusatzbeitrag. Günstiger erwischt es die versicherten der IKK gesund plus und IKK Brandenburg und Berlin mit jeweils 0,6 Prozent Zusatzbeitrag in 2015.
GKV Zusatzbeitrag ist einkommensabhängig
Der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen ermittelt sich in erster Linie auf Basis des Einkommens, wie oben bereits beschrieben. So zeigt sich der soziale Charakter der gesetzlichen Pflichtversicherung, denn jeder Versicherte leistet nach seinen Möglichkeiten.
Geringverdiener müssen somit einen geringeren Beitrag entrichten als Menschen mit hohem Einkommen. Der Beitrag wurde allerdings mit der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, um die Kosten nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.
Ebenso wie der generelle Beitrag ist auch der Zusatzbeitrag einkommensabhängig. Auch er wird als Prozentsatz angegeben und dann auf Basis des Bruttoverdienstes eingezogen. So soll sichergestellt werden, dass Versicherte mit geringem Einkommen nicht zu stark belastet werden und dass die Kosten für die Krankenversicherung nicht die vorhandenen Erträge übersteigen.
Prozentualer Zusatzbeitrag fairer als Kopfpauschale
Mit der prozentualen Festlegung des Zusatzbeitrages hat die Regierung damit ein faires Mittel geschaffen, den Krankenkassen ihre Finanzierung zu erleichtern. Dies wäre bei der ebenfalls im Gespräch gewesenen Kopf-Pauschale, die einen pauschalen Beitrag pro Person vorgesehen hatte, nicht der Fall gewesen. Sie konnte auch vor Verbraucherschützern nicht bestehen.
Wer ist vom Zusatzbeitrag betroffen?
Vom Zusatzbeitrag sind grundsätzlich alle Versicherten einer Krankenkasse betroffen. Jeder Versicherungsnehmer, der über einen eigenständigen Vertrag verfügt, muss auch den Zusatzbeitrag bezahlen, sofern die Versicherung diesen erhebt.
Allerdings sind mit versicherte Familienangehörige vom Zusatzbeitrag ausgenommen. Die Familienversicherung ist und bleibt in der gesetzlichen Versicherung kostenfrei, dies gilt auch für zusätzliche Leistungen. Kinder und Ehegatten, die nicht erwerbstätig sind, müssen demnach auch keine Kosten fürchten.
Gleiches gilt für Arbeitslose. Auch sie werden von weiteren Kosten verschont, weil die Agentur für Arbeit den kompletten Beitrag übernimmt. Gleiches gilt natürlich für Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV, denn auch deren Versicherungskosten werden von staatlicher Seite übernommen.
Diese Krankenkassen führen ab 2015 einen Zusatzbeitrag ein
Krankenkasse Zusatzbeitrag Beitragssatz ab 01.01.2015
- AOK Plus 0,3 Prozent 14,9 Prozent
- IKK Berlin / Brandenburg 0,6 Prozent 15,2 Prozent
- Audi BKK 0,7 Prozent 15,3 Prozent
- AOK Niedersachsen 0,8 Prozent 15,4 Prozent
- IKK Classic 0,8 Prozent 15,4 Prozent
- R+V BKK 0,8 Prozent 15,4 Prozent
- AOK Bayern / Hessen 0,9 Prozent 15,5 Prozent
- Barmer GEK 0,9 Prozent 15,5 Prozent
- DAK Gesundheit 0,9 Prozent 15,5 Prozent
- KKH 0,9 Prozent 15,5 Prozent
- Debeka BKK 0,9 Prozent 15,5 Prozent
- BKK Family 1,2 Prozent 15,8 Prozent
- Brandenburgische BKK 1,3 Prozent 15,9 Prozent
Anhand dieser Liste wird deutlich, dass zwar zahlreiche gesetzliche Versicherer einen Zusatzbeitrag einführen, dass dieser aber im Rahmen des bisherigen Sonderbeitrags liegt.
Demnach ist zwar keine zusätzliche Belastung zu befürchten, eine Entlastung, wie sie von der Politik eigentlich gefordert wurde, gibt es für die Versicherten allerdings auch nicht.
Wie wird der Zusatzbeitrag entrichtet?
Gesetzlich Krankenversicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, müssen sich in aller Regel nicht selbst um die Bezahlung der Summe kümmern. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag an die Kasse abführen, sodass keine weiteren Zahlungen zu leisten sind.Bei Rentnern übernimmt der jeweilige Rentenversicherungsträger die Überweisung.
- Angestellte Arbeitnehmer und Rentner wird der Zusatzbeitrag automatisch mit der Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers entrichtet
Lediglich Beamte (Beihilfeberechtigte) Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, müssen reagieren. Sie erhalten von ihrer gesetzlichen Kasse eine Information über die Höhe des zu zahlenden Zusatzbeitrages, der dann künftig zu entrichten ist.
- Beamte, Selbständige und Freiberufler müssen selbst überweisen oder Einzugsermächtigung einrichten
Selbstständige, Freiberufler und Beamte, die sich ebenfalls für die gesetzliche Versicherung entscheiden können, müssen im Anschluss dann die Zahlung an ihre Kasse entsprechend anpassen.
Kündigung nach Zusatzbeitrag: Krankenkassenwechsel 2015
Führt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag ein, müssen die Versicherten entsprechend informiert werden. Die Krankenkassen erstellen hierzu ein Anschreiben, das über die Höhe des Zusatzbeitrages und natürlich das Datum des ersten Einzugs informiert.
Frist für außerordentliche Kündigung
Um dieser Mehrbelastung zu entgehen, besteht bei einer Erhöhung des Beitrages immer die Möglichkeit, die Krankenkasse zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall bis zu vier Wochen nach dem Eingang der Erhöhungsmitteilung möglich. Die Frist zur Kündigung bleibt jedoch unangetastet. Sie beträgt zwei Monate.
- Frist bei Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten beachten
Wenn die bestehende Versicherung also zum 01. Januar einen Zusatzbeitrag erhebt, ist die Kündigung zu Ende März möglich. Ab dem 01. April kann dann eine neue Krankenkasse ohne oder mit geringerem Zusatzbeitrag genutzt werden.
- Generell ist eine Kündigung der Krankenkasse nach einer Mitgliedschaft von 18 Monaten möglich, auch ohne Erhebung von Zusatzbeiträgen.
So berechnen sich die Einsparungen durch den Krankenkassenwechsel
Beitrag alte Kasse 15,5 Prozent – Beitrag neue Kasse 14,9 Prozent = 0,6 Prozent Ersparnis
Mögliche monatliche Einsparungen nach Verdienst:
- Verdienst Einsparung pro Monat
1.000 Euro 6 Euro
2.000 Euro 12 Euro
3.000 Euro 18 Euro
4.000 Euro 24 Euro
Was bei einem Krankenversicherungswechsel zu beachten ist
Ein Krankenkassenwechsel kann also viel Geld sparen, denn nicht alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag in gleicher Höhe. Dennoch, so warnen Experten, sollten Versicherte einen Wechsel nicht überstürzen. Zwar gibt es bei den verschiedenen Kassen kaum Leistungsunterschiede, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V festgelegt sind.
Empfehlung der Stiftung Warentest
Es gibt aber durchaus Unterschiede hinsichtlich des Service, der Beratung und der Betreuung vor Ort. Diese Unterschiede wurden auch bereits von der Stiftung Warentest genauer unter die Lupe genommen, um die einzelnen Kassen gegenüber zu stellen. Hier wurde deutlich, dass sich ein Wechsel durchaus lohnen kann, dass dieser aber gut überlegt sein will.
Zudem sollte berücksichtigt werden, dass einige Kassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen bieten, die bei anderen Kassen nicht möglich sind. Die bisherigen Rückerstattungen, die einige Versicherungsunternehmen ihren Kunden zukommen lassen haben, gibt es seit 2015 jedoch nicht mehr. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber abgeschafft, um die Rücklagen der Versicherer nicht zu gefährden.
Wechsel in die Private Krankenversicherung 2015
Durch die Erhebung des Zusatzbeitrages wird auch der Wechsel in die private Krankenversicherung für einige Versicherte durchaus interessant. Dies gilt etwa für Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig für die gesetzliche Versicherung entschieden haben. Aber auch Beamte, die keinen Beihilfetarif, sondern die gesetzliche Krankenversicherung nutzen, können unter Umständen von einem Wechsel in die PKV profitieren.
Alle drei Berufsgruppen, also Selbstständige, Beamte und Freiberufler, müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um in die PKV zu wechseln. Sie sind nicht pflichtversichert und können daher auch einen Privattarif wählen. Hier lohnt es sich, die Preise und Angebote der Versicherungsunternehmen genauer zu überprüfen und ggf. einen günstigen Tarif zu wählen. Hier hilft der Vergleich der Stiftung Warentest aus dem Private Krankenversicherung Test
Vielfach bietet dieser sogar ein deutliches Leistungsplus gegenüber dem gesetzlichen Vertrag und ermöglicht daher zahlreiche Vorteile. Wer eine passende Versicherung gefunden hat, sollte hier einen Antrag stellen, um ggf. Nachteile bezüglich Vorerkrankungen ausschließen zu können. Der Wechsel in die PKV ist dann mit der allgemeinen Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
Fazit: Krankenkassen Zusatzbeitrag neutralisiert Senkung des Beitragssatzes
Der Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015 belastet die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Kassen zwar nicht, die geplante Entlastung kommt damit aber nicht beim Bürger an. Betroffene können versuchen, durch einen Wechsel der Kasse ihre Kosten zu senken und damit einem hohen Zusatzbeitrag zu entgehen.