Steuererklärung Private Krankenversicherung – PKV Beiträge steuerlich absetzen
Schon seit 2010 können privat Versicherte die Beiträge zu ihrer privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Sonderausgaben, der Abzug ist auf den vom Gesetzgeber festgelegten Basisschutz begrenzt. Das bedeutet, dass nicht alle Beiträge in vollem Umfang in der persönlichen Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können, besonders ein hochwertiger und teurer Schutz wird nicht voll berücksichtigt. Trotzdem macht der Abzug von der Steuererklärung bei den Besserverdienern eine nennenswerte Größenordnung aus, deshalb sollte er nicht vernachlässigt werden. Erfahren Sie, in welcher maximalen Höhe die Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar ist.
Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit der Steuererklärung 2010 steuerlich geltend gemacht werden. In der jährlichen Steuererklärung ist im Rahmen der Sonderausgaben ein entsprechender Abzug vorgesehen. Die gezahlten Krankenversicherungsbeiträge dürfen bis maximal zur Höhe des gesetzlich festgelegten Basisschutzes angesetzt werden, eine Bescheinigung über die maximale Höhe erhält der Arbeitnehmer zum Jahreswechsel von seinem Krankenversicherer.
Maximale Höhe des absetzbaren Beitrags zur Krankenversicherung
Der gesetzlich festgelegte Höchstsatz steht für eine Basisabsicherung, die in etwa dem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Besonders Versicherte, die aufgrund eines hochwertigen Tarifs oder aufgrund einer Vorerkrankung mit einem Risikozuschlag einen teuren Versicherungsbeitrag zu zahlen haben, können deshalb nicht alle Beiträge in vollem Umfang absetzen. Trotzdem bleibt eine nennenswerte Steuerersparnis besonders bei Steuerpflichtigen mit einem hohen Einkommen, sie profitieren von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge in besonderem Maße.
Beitragsbescheinigung und Steueridentifikationsnummer an die PKV
Hat der Versicherte seine Steueridentifikationsnummer an die Private Krankenversicherung weitergeleitet, werden die abziehbaren Beiträge direkt von der Gesellschaft an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet. Auch können Beiträge, die schon im Jahr 2010 zu zahlen waren, bis in das Jahr 2013 fortgeschrieben werden, wenn sich an der Höhe der Beiträge nichts geändert hat. In diesem Fall müssen Versicherte keine aktuelle Beitragsbescheinigung nachreichen.
Auch 2013 ist Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar
An dem gesamten Verfahren der steuerlichen Absetzbarkeit im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes soll sich für das Jahr 2013 nach heutiger Kenntnis nichts ändern. Wer bisher allerdings keine Beiträge zur privaten Krankenversicherung abgesetzt hat, sollte dies nun für das Jahr 2013 dringend nachholen, denn der Entlastungseffekt greift in Höhe des persönlichen Steuersatzes. Dieser ist gerade bei Singles und bei einem gehobenen Einkommen hoch angesetzt.