Versicherungspflichtgrenze 2023 Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG PKV
Die Versicherungspflichtgrenze 2023 ist eine Voraussetzung für versicherungspflichtig Beschäftigte Angestellte und Arbeitnehmer, die 2024 in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung in 2023 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 maßgeblich.
Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet dasselbe wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze besteht die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Versicherungspflichtgrenze 2023
allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2023 | besondere Versicherungspflichtgrenze 2022 |
66.600 Euro/Jahr - 5.550 Euro/Monat | 64.350 Euro/Jahr - 5,362,50 Euro/Monat |
Mit Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverodnung erhöht sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 wie bereits im Vorjahr.
Zu unterscheiden ist die allgemeine Versicherungspflichtgrenze von der besonderen reduzierten Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Besondere ermäßigte oder allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze?
- Die besondere reduzierte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits vor dem 31. Dezember 2002 von der Krankenversicherungspflicht befreit waren und/oder bereits in der PKV versichert waren
- Für alle anderen gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
JAEG 2023 bleibt unverändert für Wechsel in die Private Krankenversicherung
Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze 2023 reduziert sich die Zahl der Berechtigten für den Wechsel in die Private Krankenversicherung.
Damit versucht die Regierung die solidarisch finanzierten Krankenkassen zu schützen. Versicherte mit einem hohen Einkommen zahlen einen höheren Krankenkassenbeitrag. Der maximale Krankenversicherungsbeitrag 2023 in der GKV steigt, da auch die Beitragsbemessungsgrenze 2023 gestiegen ist. Hinzu kommen die Kassenabhängigen Zusatzbeiträge.
- Selbständige und Beamte sind dagegen nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden, sie haben unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zur privaten Krankenversicherung.
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Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG bis 2023
Jahr | allgemeine Versicherungspflichtgrenze | besondere Versicherungspflichtgrenze |
2023 | 6.600 €/Jahr - 5.550,00 €/Monat | 59.850 €/Jahr - 4.987,50 €/Monat |
2022 | 64.350 €/Jahr - 5.362,50 €/Monat | 58.050 €/Jahr - 4.837,50 €/Monat |
2021 | 64.350 €/Jahr - 5.362,50 €/Monat | 58.050 €/Jahr - 4.837,50 €/Monat |
2020 | 62.550 €/Jahr - 5.212,50 €/Monat | 56.250 €/Jahr - 4.687,50 €/Monat |
2019 | 60.750 €/Jahr - 5.062,50 €/Monat | 54.450 €/Jahr - 4.537,50 €/Monat |
2018 | 59.400 €/Jahr - 4.950 €/Monat | 53.100 €/Jahr - 4425 €/Monat |
2017 | 57.600 €/Jahr - 4.800 €/Monat | 52.200 €/Jahr - 4.350 €/Monat |
2016 | 56.250 €/Jahr - 4.687,5 €/Monat | 50.850 €/Jahr - 4.237,50 €/Monat |
2015 | 54.900 €/Jahr - 4.575 €/Monat | 49.500 €/Jahr - 4.125 €/Monat |
2014 | 53.550 €/Jahr - 4.462,5 €/Monat | 48.600 €/Jahr - 4.050 €/Monat |
Versicherungspflichtgrenze als Voraussetzung für den Wechsel in die PKV
Grundsätzlich besteht mit dem erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Der Weg zurück in die gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn das Einkommen unter die geltende Einkommensgrenze fällt.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten muss die Versicherungspflichtgrenze heute nur einmalig überschritten werden, damit der Zugang in die Private Krankenversicherung möglich wird. Unter früheren Regierungen galt noch das dreimalige Überschreiten in Folge als Voraussetzung.
Anpassung an die durchschnittliche Einkommensentwicklung in Deutschland
Mit der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 erweitert die Bundesregierung den Kreis derer, die weiterhin der Versicherungspflicht unterliegen.
Als Indikator für die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze gilt das aktuelle Lohn- und Gehaltsgefüge. Ist es im vergangenen Jahr gestiegen, wird auch die JAEG angehoben. Gleiches gilt für die Beitragsbemessungsgrenze. In einer guten Konjunktur darf man deshalb damit rechnen, dass beide Grenzen zum nächsten Jahreswechsel erhöht werden.
Beitragsbemessungsgrenze gilt nur für die gesetzlichen Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessugsgrenze (BBG) wird oft mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze verwechselt. Während die JAEG lediglich für die Private Krankenversicherung entscheidend ist, zeigt die Beitragsbemessungsgrenze an, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge für die Sozialversicherungen abgeführt werden.
Die BBG wird angewandt auf die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.