Wechsel Private Krankenversicherung 2017
Erfahren Sie hier alle relevanten Informationen zum Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 sowie den Tarifwechsel innerhalb der PKV (Beitragsoptimierung) und den Krankenversicherung Wechsel 2017 von der GKV in die PKV nach der Einführung des Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015.
Überblick:
- Voraussetzungen für den PKV Wechsel 2017
- Tarifwechsel innerhalb der PKV (Beitragsoptimierung)
- Wechsel von gesetzlich zu privat
- Wechsel privat zu privat
Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV 2017
Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nutzen die Möglichkeit, mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 genannt, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können hier verschiedene Vorteile nutzen und von einer flexiblen Tarifauswahl profitieren.
Allerdings sind für diesen Wechsel einige Voraussetzungen zu erfüllen, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für einen Wechsel von Tarifen innerhalb einer Versicherungsgesellschaft oder für den Wechsel von einer PKV in eine andere PKV Gesellschaft.
In jedem Fall sollte gut abgewogen werden, welche Vorteile und ggf. welche Nachteile mit dem Übertritt in die private KV 2017 entstehen und wie sich diese auswirken.
Wer kann 2017 in die private Krankenversicherung wechseln?
Damit das deutsche Sozialversicherungssystem funktionieren kann, sind die meisten Versicherungen wie etwa die Krankenversicherung, aber auch die Pflegeversicherung und Rentenversicherung, im Solidarprinzip konzipiert.
Die Kündigung einer solchen Versicherung ist im Prinzip nicht möglich. So zahlen viele Menschen nach ihren finanziellen Möglichkeiten in die Versicherungen ein und sorgen so dafür, dass alle Bürger die gleichen Leistungen beziehen können.
- Es besteht die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Ersatzlose Kündigung der Krankenversicherung ist nicht möglich!
Beamte Selbständige können Krankenversicherung ohne Bedingungen wechseln
Lediglich Freiberufler, Selbstständige und Beamte haben die Wahlmöglichkeit, ob sie sich gesetzlich versichern wollen oder einen Privatvertrag abschließen. Allerdings besteht auch für Arbeitnehmer mit der Versicherungspflichtgrenze ein „Schlupfloch“, das die KV-Kündigung in besonderen Fällen möglich macht.
Die Versicherungspflichtgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet, ist eine Einkommensgrenze, die pro Jahr angegeben wird. Wird diese erreicht oder überschritten, haben Versicherte die Möglichkeit, ihre gesetzliche Krankenkasse zu kündigen und in eine private Krankenversicherung beizutreten. Für das Jahr 2017 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 57.600 Euro brutto festgelegt.
- Arbeitnehmer können 2017 ab einem Einkommen von 57.600 in die PKV wechseln
PKV Rechner 2017: für wen lohnt der Wechsel der Krankenversicherung?
- Hier können Sie berechnen, ob sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 für Sie lohnt und können einen Vergleich der PKV Testsieger anfordern.
Zu beachten: Vorteile & Nachteile des KV-Wechsels
Der Wechsel in die private Krankenversicherung bietet auf den ersten Blick ausschließlich Vorteile. Jedoch können sich auch Nachteile ergeben.
Versicherungsnehmer haben hier nämlich die Möglichkeit, ihre Tarife individuell zu vereinbaren und den Versicherungsumfang nach ihren Bedürfnissen festzulegen.
Je nach Wunsch können also auch Krankenvollversicherungen mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder homöopathischer Behandlung oder andere alternative Heilmethoden beim Heilpraktiker vereinbart werden.
Vorteile PKV: Mehr Leistungen in der privaten Krankenvollversicherung
- Chefarztbehandlung und/oder Ein-Bett bzw. Zwei-Bett-Zimmer
- Kostenerstattung für alternative Heilmethoden / Naturheilverfahen
- günstigere Beiträge
- Versicherungsschutz auch im Ausland
- Beitragsrückerstattung bei leistungsfreien Jahren etc.
Nachteile der privaten KV
Bei einem Krankenversicherungswechsel sollten allerdings nicht nur die Vorteile berücksichtigt werden. Zu beachten ist auch, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung meist nicht mehr möglich ist und die Beiträge im Alter steigen können.
Lediglich dann, wenn vor dem 55. Lebensjahr das Einkommen unter der JAEG liegt oder die Selbstständigkeit bis zu diesem Alter aufgegeben wird, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr grundsätzlich nicht möglich.
Da die Entscheidung für eine private Krankenversicherung auf dieser Basis eine Entscheidung fürs Leben ist, sollte sie gut überlegt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, auf folgende wichtige Punkte bei einem PKV-Vergleich zu beachten:
- Überblick über die benötigten Leistungen verschaffen
- Beiträge und Leistungen der Anbieter vergleichen
- Private Krankenversicherung Vergleich Stiftung Warentest
- Beitragsentwicklung Beitragsstabilität prüfen
Vorgehensweise beim Krankenkassenwechsel
Kassenpatienten, die die Versicherungspflichtgrenze 2017 erreichen oder übersteigen, können nun prüfen ob ein Wechsel in die Privatversicherung 2017 sinnvoll ist. Wurde ein entsprechender Tarif im Versicherungsvergleich gefunden, sollte zuerst der Antrag bei der PKV gestellt werden, bevor die gesetzliche Versicherung gekündigt wird.
Kündigung der GKV nach Aufnahme in der PKV
Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Antragsteller eventuelle Vorerkrankungen aufweisen, durch die sich der Versicherungsbeitrag deutlich erhöhen könnte. Bei bestimmten Erkrankungen kann die Versicherung die Aufnahme sogar verweigern.
Wurde der Antrag bei der Privatversicherung nach Wunsch angenommen, kann nun die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Hierbei ist eine Kündigungfrist von zwei Monaten einzuhalten.
Wichtig ist, dass die Kündigungsbestätigung erst dann erstellt wird, wenn ein neuer KV-Vertrag vorgelegt werden kann. Schließlich gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Anbieter-Wechsel: Der Wechsel von einer PKV zur anderen PKV
Versicherte, die als Selbstständige, Arbeitnehmer oder Beamte bereits eine Police bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, hier aber nicht mehr zufrieden sind, können auf Wunsch zu einer anderen Krankenversicherung wechseln.
Ein Wechsel ist natürlich auch dann möglich, wenn die Beiträge im Zuge einer Beitragsanpassung erhöht werden und mit einem günstigeren Tarif Kosten gespart werden können. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem solchen Wechsel mitunter bereits vorhandene Altersrückstellungen verloren gehen.
Altersrückstellungen mitnehmen
Hier sollte geklärt werden, ob die Altersrückstellungen zumindest teilweise mitgenommen werden können. Eine teilweise Mitnahme ist bei Neuabschlüssen ab dem Jahr 2009 möglich. Die Rückstellungen werden jedoch nur in Höhe des Basistarifs übertragen, was meist nur einem Betrag von 20-50 Prozent der tatsächlich angesparten Gelder entspricht.
- Altersrückstellungen sollen PKV Beitrag im Alter stabil halten
Bei einem PKV-Wechsel muss außerdem berücksichtigt werden, dass in diesem Fall ein ganz neuer Vertrag auf Basis des aktuellen Alters sowie eventueller Vorerkrankungen erstellt wird. Gerade bei älteren Versicherungsnehmern kann der Wechsel daher nicht sinnvoll sein.
- Bei neuem Vertrag anderer Gesellschaften findet neue Risikoprüfung statt
Hier ist es ratsam, einen Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft zu prüfen, da hier nicht nur die Altersrückstellungen erhalten bleiben, sondern auch das Alter beim Ersteintritt für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.
- Beitragsoptimierung: PKV muss alternative und günstige PKV Tarife für Bestandskunden anbieten
Die Kündigungsfristen der PKV 2017
Ein Wechsel von einer PKV zur anderen PKV kann für junge Menschen durchaus interessant sein. Dabei ist es nicht relevant, ob sich Arbeitnehmer oder Beamte und Selbstständige für einen Wechsel entscheiden.
Beamte haben ebenfalls die Möglichkeit, ihren Ergänzungstarif, auch Beihilfetarif oder Beamtentarif genannt, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und einen neue Beamtenkrankenversicherung abzuschließen.
Auch für Kinder ist es häufig durchaus lukrativ, denn bis zum Alter von 14 Jahren werden keinerlei Altersrückstellungen gebildet. Wer einen neuen PKV Vertrag gefunden hat, sollte allerdings die Kündigungsfristen der bestehenden Police berücksichtigen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Ordentliche Kündigung der Krankenversicherung
Eine ordentliche Kündigung ist bei der privaten Krankenversicherung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten möglich. Zu beachten ist, dass die Kündigung meist nicht unterjährig, sondern oft nur zum Ende eines Versicherungs- oder Kalenderjahres möglich ist.
Außerdem vereinbaren einige Versicherer beim Neuabschluss von Verträgen eine Mindestvertragslaufzeit, die je nach PKV Tarif bis zu drei Jahre betragen kann. Innerhalb dieser Frist ist ein Wechsel ohnehin vollständig ausgeschlossen.
Sonderkündigungsrecht 2017: außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung
Als Alternative zur ordentlichen Kündigung kennt der Gesetzgeber zudem die außerordentliche Kündigung der PKV. Sie kann ausgesprochen werden, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Ist dies der Fall, kann die Kündigung mit einer Frist von bis zu vier Wochen nach dem Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung versandt werden.
- Recht auf außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung der PKV
Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung handelt, muss diese in Schriftform erfolgen und die Fristen müssen eingehalten werden.
Im Idealfall wird sie per Einschreiben mit Rückschein versandt, denn so kann nachgewiesen werden, dass der Versand tatsächlich erfolgte. Neben dem Kündigungsschreiben sollte auch eine Bestätigung über einen neuen Versicherungsvertrag beigelegt werden.
- Kündigung erst wirksam, wenn neue Krankenversicherung vorgelegt werden kann (Versicherungspflicht)
Dieser neue KV-Vertrag muss sich nahtlos anschließen, um Zeiten der Nichtversicherung zu vermeiden. Kann der Nachweis noch nicht mit der Kündigung vorgelegt werden, muss dieser in den folgenden vier Wochen nach dem Eingang der Kündigung beim Altversicherer eingehen.
Andernfalls wird die Kündigung nicht wirksam. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass der bestehende Vertrag ein weiteres Jahr verlängert wird.
Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel innerhalb der PKV Gesellschaft
Da der Wechsel zu einem neuen Versicherungsunternehmen für alle Berufsgruppen mit gewissen Nachteilen verbunden sein kann, sollten Versicherte zuerst eine Beitragsoptimierung über den Tarifwechsel innerhalb ihrer eigenen Gesellschaft prüfen.
Verbraucherschützer empfehlen Beitragsoptimierung
So kann ein Versicherungsnehmer von seiner Gesellschaft verlangen, in einen günstigeren PKV Tarif zu wechseln. Dabei können die Leistungen im Vergleich zum alten Tarif je nach Bedarf aufgebessert oder auf nicht benötigte Leistungen verzichtet werden. Das senkt die Kosten zusätzlich.
- Auch Versicherungsexperten und sogar die unabhängigen Tester der Stiftung Warentest haben aufgezeigt, dass sich allein durch eine solche Beitragsoptimierung per Tarifwechsel pro Jahr einige hundert Euro einsparen lassen.
Der große Vorteil bei einem Tarifwechsel innerhalb der PKV ist die Tatsache, dass hierbei alle vorhandenen Altersrückstellungen erhalten bleiben und diese im Alter dann tatsächlich genutzt werden können, um die Beiträge stabil zu halten.
Ein Tarifwechsel kann sich vor allem dann lohnen, wenn Versicherte in einem Alttarif „gefangen“ sind, den zahlreiche ältere Versicherte nutzen. Durch die hohen Ausgaben in diesem Tarif sind auch die Beiträge hierfür entsprechend hoch.
In neu aufgelegten Tarifen jedoch finden sich häufig junge Versicherte, was deren Ausgaben reduziert. So können auch die Kosten gesenkt werden und das ohne Leistungseinbußen.
Tarifwechsel ist gesetzlich verankert
Noch vor einigen Jahren haben Krankenversicherer einen Tarifwechsel häufig abgelehnt. Sie wollten damit Mehrausgaben in den neuen Tarifen vermeiden.
- Nun jedoch besteht nach §204 des Versicherungsvertragsgesetzes ein Umstufungsrecht
Seither können Versicherte von ihrer Krankenversicherung verlangen, eine Alternative anzubieten und die Tarifumstellung vorzunehmen. Eine Verweigerung des Tarifwechsels ist ausgeschlossen.
Bleiben die Leistungen bei einer solchen Umstufung gleich oder reduzieren sich diese gar, werden keine erneuten Risikoeinstufungen bzw. Gesundheitsprüfungen gemacht. Der Antrag wird auf Basis der bereits vorhandenen Gesundheitsfragen und Daten erstellt.
Erweiterung der Leistungen kann Risikoaufschlag bedeuten
Lediglich dann, wenn sich Versicherte für einen Wechsel in einen höherwertigen Tarif mit zusätzlichen Leistungen entscheiden, kann unter Umständen eine erneute Risikoprüfung notwendig werden. Eventuell ist dann mit Risikozuschlägen zu rechnen.
Tipps für den Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung 2017
Grundsätzlich ist ein Tarifwechsel recht einfach, wenn eine Police mit geringerem Leistungsumfang gewählt wird. Gleiches gilt, wenn die Selbstbeteiligung für den Tarif angehoben wird, denn auch hier reduzieren sich die Risiken für die Versicherungsunternehmen, wodurch die Beiträge gesenkt werden können.
Kosten für die PKV sinken, wenn:
- Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt vereinbart oder erhöht wird
- auf nicht benötigte Leistungen verzichtet wird
Weitere hilfreiche Informationen rund um den Private Krankenversicherung Wechsel finden Sie auf unserer Infoseite oder in unserem PKV Ratgeber.